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Lift:On Media – Team

Allgemeine Geschäfts­­bedingungen

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Lifton Media GmbH mit Sitz in Bochum. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
„Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen/Produzenten hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bewegtbild, Ton, Bildfolgen, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht

Dem Videografen/Produzenten steht das Urheberrecht an den Bild- und Tonwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Videografen/Produzenten hergestellten Videos und Filme sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Videograf/Produzent Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Videografen/Produzenten über.
Der Besteller eines Videos i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
Bei der Verwertung der Videos kann der Videograf/Produzent, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Videos (Bild und Ton) genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen/Produzenten zum Schadensersatz.
Die Originaldateien verbleiben beim Videografen/Produzenten.

III. Honorare, Eigen­­­­­tums­­­vor­­behalt, Aus­­­fall­­­honorar

Für die Herstellung der Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Videograf/Produzent das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos Eigentum des Videografen/Produzenten.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Videografen/Produzenten bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf/Produzent behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Storniert der Auftraggeber die Videografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Videografen/Produzenten ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 30 %, ab 2 Tagen 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten, Miet-Equipment usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno-Gebühr der Lifton Media GmbH.

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Videograf/Produzent für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, HDV-Kassetten oder Daten haftet der Videograf/Produzent – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern oder anderen digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
Der Videograf/Produzent verwahrt die Daten und Videos sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Videos nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstarbeiten ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte / Persön­lichkeitsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an den Videos nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch
schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Produzenten alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Videograf/Produzent für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Videografen/Produzenten eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Videograf/Produzent und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf/Produzent nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Videografen/Produzenten, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograf/Produzent auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Videografen/Produzenten kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Videograf/Produzent auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Videografen/Produzenten bestätigt worden sind. Der Videograf/Produzent haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

VIII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf/Produzent verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Vertragsstrafe, Schadenersatz

Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Lifton Media GmbH erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 1000,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

Durch die Ziffer VI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Lifton Media GmbH.

Die AGB gelten ab dem 01.05.2018